Über Reinhart Koselleck, Archivalien – Quellen – Geschichten (1982)
Als das damalige Hauptstaatsarchiv Düsseldorf 1982 sein 150-jähriges Jubiläum feierte, lud es Reinhart Koselleck ein, den Festvortrag zu halten. Wir verdanken diesem Anlass eine archivtheoretische Skizze aus seiner Feder – viele Jahre bevor das Thema Archiv zu einer postmodernen Mode wurde. Die Gedanken des Bielefelder Historikers können es mit den Nachfolgern auf diesem Gebiet aufnehmen.
Das ‚alte‘ Staatsarchiv in Düsseldorf, kurz nach der Fertigstellung (Zeichnung von 1904)
Vor einiger Zeit stieß ich in Angeboten antiquarischer Bücher auf eine Schrift, die ich noch nicht kannte: 150 Jahre Staatsarchive in Düsseldorf und Münster, erschienen 1982 im Selbstverlag der beiden Archive. Schnell sicherte ich mir das einzige verfügbare, aber kostengünstige Exemplar, denn es enthält den Erstdruck von Kosellecks Vortrag über Archive.[1]
Das Heft vermittelt einen Eindruck von der Atmosphäre, in der sich Koselleck der übernommenen Pflicht entledigte, über Archive aus Anlass eines Festakts zu sprechen. Seine zahlreichen geschichtstheoretischen Texte kennen den Begriff des Archivs, abgelöst von den einzelnen Institutionen, die so heißen – in seinen Worten ausgedrückt: „das“ Archiv im Kollektivsingular – nicht. Er etablierte sich erst um das Jahr 2000, als Derridas Rede im Londoner Freud-Museum über den mal d’archive unter kulturwissenschaftlichen Vorzeichen weite Kreise zog.[2] Als Koselleck über das Thema sprach, zeichnete sich das bevorstehende digitale Zeitalter mit seinen Impulsen für das Nachdenken über Archive noch kaum ab; nur ein einziges Mal und bloß in einem Beispiel erwähnt Koselleck Computer in seiner Rede.
Sie ist also lange her. Heute gibt es auch das einladende Archiv nicht mehr, das Koselleck beinahe liebevoll „unser Hauptstaatsarchiv“ nannte.[3] Das Nordrhein-Westfälische Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf besaß – in der Landeshauptstadt angesiedelt – neben seiner Funktion als zentrales staatliches Archiv der nördlichen Rheinlande die Zuständigkeit für die Ministerien und Oberbehörden des Bundeslandes; es ging im 2004 gebildeten Landesarchiv auf, das seinen Sitz in Duisburg hat. Gegründet wurde das traditionsreiche Düsseldorfer Archiv 1832 gemeinsam mit dem heutigen Landeshauptarchiv von Rheinland-Pfalz in Koblenz als Staatsarchiv für den nördlichen Teil der preußischen Rhein-Provinz.
Zum Jubiläum erschien übrigens – was damals innovativ war – ein „Archivalienbilderbuch“ der beiden rheinischen Archive, in dem einzelne Archivalien bildlich wiedergegeben und textlich erläutert wurden.[4] Diese schöne Publikation zeigt den ganzen Reichtum solcher ‚alten‘ Archive: von den ältesten Urkunden bis zu Kinderzeichnungen und Plakaten aus dem 20. Jahrhundert. Kultusminister Jürgen Girgensohn lobt diese Publikation in seiner Begrüßung auf der Düsseldorfer Veranstaltung zurecht. Die früheste Originalurkunde im Düsseldorfer Archiv, die Kaiser Ludwig der Fromme ausgestellt hatte, stammt übrigens, wie der Minister erwähnt, aus dem Jahre 821.[5]
Demgegenüber wirkt die Druckschrift mit den Festvorträgen konventioneller. Im Abbildungsteil werden neben den Rednern, die hinter blumengeschmückten Pulten stehen – das ist ein stets etwas langweiliges Bildmotiv –, die Gebäude und die Archivdirektoren von anno dazumal bis zur Gegenwart, jeweils ganzseitig, abgebildet. Wie zu erwarten, sind es ausschließlich Männer; die sonstigen Mitarbeitenden beider Häuser in den anderthalb Jahrhunderten ihrer Geschichte kommen bildlich ebenso wenig vor wie die Nutzenden der Archive. Zweifellos stellen Kosellecks Reflexionen gerade in diesem biederen Kontext ein Glanzlicht dar. Gut, dass jemand auf die Idee gekommen war, ihn einzuladen!
Wie erfüllte Koselleck nun seine Aufgabe? Einleitend bringt er die Herkunft der Archivalien aus der Sphäre der Verwaltung und des Rechts ins Spiel und erkennt in der allmählichen Verkürzung der Sperrfristen im Laufe des 19. Jahrhunderts einen Spiegel des Historisch-Werdens dieser Dokumente. Das Archivgut entstand, um „politische, rechtliche, religiöse und administrative Handlungen“ festzuhalten und ihre „Geltung und Wirksamkeit auf Dauer einzustellen“. Im Wachsen des Anteils „spezifisch historischer Aufarbeitung“ zeigt sich die Dynamik der modernen Geschichte und auch ein Verlust der mit der Archivierung angestrebten Stabilität. Mit der Zeit wurde die Gegenwart, in der die Unterlagen aufgrund ihrer Aktualität und Brisanz noch geheim gehalten wurden, kürzer: Um 1900 lag die Sperrklausel beim Jahr 1700; nur Dokumente, die älter waren, durften eingesehen werden. Zum Zeitpunkt des Vortrags im Jahr 1982 hatte sich die generelle Sperrfrist auf dreißig Jahre verkürzt.[6]
Kosellecks eigentliches Thema ist aber das Verhältnis zwischen Archivalien und Geschichten. „Wer als Laie vor den Toren eines Archivs steht“, könne denken, so führt er aus, „daß in den vielen Kilometern von Archivalien, die dort in den Regalen lagern, auch die Geschichten zu lesen stehen, die in den Büchern erscheinen.“ Gemeint ist die publizierte Geschichtsschreibung. Diese „Vermutung“ sei „nicht ganz falsch“, aber „was daran falsch ist“, wolle er erläutern.[7] Koselleck baut also einem positivistischem Verständnis von historischer Erkenntnis vor, der zufolge das Wissen aus den Archivalien einfach entnommen wird und sich dann zur Geschichte im Großen und Ganzen gewissermaßen auftürmt. Ein solches Geschichtsverständnis war wenige Minuten vor Kosellecks Ausführungen im Grußwort des Kultusministers noch angeklungen.[8]
Warum finden sich die Geschichten, die uns interessieren, nun nicht unmittelbar in den Archivalien? Koselleck geht zunächst auf die „Einschränkungen“ ein, die dem Historiker durch das Archivgut auferlegt sind: Er nennt die Zufälle der Überlieferung, in deren Verlauf vieles verloren geht, und den Zwang, der heute besteht, angesichts der Masse an administrativen Unterlagen einen Großteil zu vernichten. Das Problem der Selektion – Archivarinnen und Archivare sprechen hier von Bewertung – behandelt Koselleck recht nonchalant: Das Interesse an der Vergangenheit ändere sich, stellt er nüchtern fest; dem Archivar seien in dieser Hinsicht „[s]chier prophetische Künste […] abgefordert“, die er beim besten Willen nicht besitzt.[9] Doch könne er unbesorgt sein: Wenn seine Enkel bestimmte Inhalte vermissten, so „darf er getrost sein, die Urenkel werden vielleicht den von ihm überlieferten Schriftgütern neues Interesse abgewinnen.“[10] Ferner geht Koselleck auf die „inhärenten Grenzen“ ein, etwa von Urkunden, durch welche die gebotene Information, bedingt durch die archivalische Gattung und ihren Ursprungszweck, einseitig ist.[11]
Danach kehrt Koselleck die Blickrichtung um und behandelt den „weite[n] Weg von dem Archivale zur Geschichte“[12] nun von der anderen Seite her – und das ist sein wesentlicher Gesichtspunkt. Ganz im Sinne Droysens[13] bringt er ins Spiel, dass die Archivalien nur durch „Befragung“ „zum Sprechen gebracht werden“. Ohne eine historische Frage sind sie zwar gegenwärtig, bleiben aber stumm. Auch bei diesem Zur-Sprache-Bringen stößt der Historiker an Grenzen: „Alle Archivalien […] enthalten ihre Geschichten, aber nicht alle Geschichten, die wir erkunden und schreiben wollen, haben die ihnen gemäßen Archivalien.“[14]
Koselleck geht also davon aus, dass der Forscher die jeweils gesuchte Geschichte in gewisser Weise schon antizipiert, bevor Archivalien zu Rate gezogen und dadurch zu Quellen werden; er setzt sozusagen neu an. „Erst wenn wir ein Archivstück befragen“, wird aus ihm „eine Quelle“.[15] Bedingt durch die vorgängige Frage, besteht eine Differenz zwischen dem Inhalt des Archivale und dem Ergebnis seiner Auswertung: „Eine Geschichte ist immer etwas anderes, zugleich mehr und auch weniger als das, was wir einer Quelle entnehmen können“.
Diese Differenz erläutert Koselleck im Folgenden noch etwas genauer und veranschaulicht sie. So führt er den „punktuellen“ Charakter der meisten archivalischen Quellen an, die oft nur „situative Ausschnitte“ eines geschichtlichen Phänomens festgehalten haben.[16] Ferner hebt er hervor, dass sie oft die unterschiedlichen Segmente des Geschichtsprozesses wie etwa Politik und Wirtschaft nicht zugleich umfassen, so dass der Historiker von sich aus unterschiedliche Quellen kombinieren muss. Gelegentlich schweigen sie mit Blick auf bestimmte uns interessierende Punkte, was freilich seinerseits aufschlussreich sein kann. Schließlich geht Koselleck ganz allgemein auf die vielen ‚Lücken im Archiv‘ ein, die aus heutiger Sicht und gemessen an der gegenwärtigen Interessenlage bestehen.
Das Fazit lautet: „Unsere Quellen schweigen sich aus, und nur der Historiker kann ihnen Antworten entlocken, die sie von sich aus nicht geben wollten.“[17] Das bedeutet freilich nicht, dass die Quellen übergangen werden dürften. Vielmehr betont Koselleck die Notwendigkeit der „Quellenkontrolle“: „Wenn Geschichtsschreibung mehr ist als die subjektive Produktion fingierter Vergangenheiten oder die kollektive Herstellung ideologischer Wünschbarkeiten, dann liegt das an der Quellenkontrolle, der sich jede Historie unterwerfen muß.“ An dieser Stelle fällt das Wort vom Vetorecht der Quellen, für das Koselleck berühmt ist. „Seine Beweise“ kann der Historiker „nur den Quellen entnehmen, ohne die er vieles, gegen die er gar nichts sagen“ darf. Deshalb sind die Archive, so Koselleck, der „institutionalisierte Umschlagplatz historischer Wahrheitsfindung“. Sie werden „gleichsam zum Bürgen geschichtlicher Objektivierung“.[18]
In Kosellecks Theorieskizze ist nichts zu finden von jener Art von Kritik, die später von postmoderner Seite an den Archiven als Instanzen der Macht geübt wurde, und auch nichts von einer Relativierung des Wahrheitsbegriffs, die dadurch entsteht, dass man von Wahrheiten in der Mehrzahl spricht. Als einem Theoretiker, der die „Standortbindung“ der Historie untersucht hat,[19] ist ihm selbstverständlich, dass der Historiker in seiner jeweiligen Gegenwart steht; die Archivalien sind dazu da, diesen Gegenwartsbezug einzuhegen. Vor etwaiger Irreführung durch die Zeugnisse, auf die sich Historikerinnen und Historiker stützen, können sie sich durch Quellenkritik schützen; Koselleck betont diesen Aspekt in seinem Vortrag jedoch nicht.
Der Festvortrag gehört nicht zu Kosellecks komplexesten Texten; er richtete sich ja auch an ein vielfältiges Publikum. Letztlich erläutert er Einsichten, die in Droysens Historik bereits enthalten sind. Das mindert aber nicht die Relevanz des Gesagten, deren Pointe darin besteht, dass Koselleck – mit einer Vorliebe für die Pluralform „Geschichten“ – eine gewisse Gegenläufigkeit der ‚Geschichten des Archivs‘ und der ‚Geschichten der Historiker‘ herausarbeitet. Dabei bleibt offen, inwieweit archivalische Information die Form einer Geschichte überhaupt besitzt.
Kosellecks Ausführungen fußen natürlich auf allem dem, was zur Quellenkunde und deshalb zum gemeinsamen Wissensfundus von Historikern und Archivaren zählt; die spezifisch archivarische Terminologie spart er dagegen eher aus. Sein sprachliches Geschick zeigt sich meines Erachtens aber gerade an Stellen, an denen er eher ungewöhnliche, aber glückliche Formulierungen aus der Alltagssprache wählt, um auf Phänomene des Archivs und des Archivierens einzugehen.
Hierfür zwei Beispiele: Er spricht davon, dass die Archivalien „gehortet“ worden wären; über das Substantiv „Hort“ klingt die Verbindung zum Garten (lateinisch hortum), also zur Pflege der eben nicht nur angehäuften Materialien, an.[20] Und dann spricht er mit Blick auf einzelne Archivalien vom „Archivstück“. Im Begriff des Archivguts, den Koselleck ebenfalls nutzt und der eine unbestimmte Menge an Archivalien benennt, ist greifbar, dass die einzelnen ‚Stücke‘ im Archiv, vielleicht eine Akte, vielleicht auch ein Konvolut, nicht so klar voneinander geschieden sind wie Bücher; das Wort „Archivstück“ entspricht diesem Umstand sehr genau.[21]
Aber wie kam es dazu, dass ausgerechnet Koselleck als Festredner eingeladen wurde? Wer hatte wohl als Erster den Gedanken, gerade ihn um einen Vortrag zu bitten? Er gehörte weder zum – eher mediävistisch und landesgeschichtlich geprägten – Umkreis des Düsseldorfer Archivs, noch konnte er damals unter den Historikern als ‚geborener Festredner‘ gelten. Die fragliche Person dürfte der Direktor des Hauptstaatsarchivs, der Mediävist und Archivar Wilhelm Janssen, sein. Janssen war ein profunder Historiker, 1992 wechselte er als Direktor des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande an die Universität Bonn. Er hatte am Lexikon Geschichtliche Grundbegriffe mitgewirkt, das Koselleck zusammen mit Otto Brunner und Werner Conze herausgab.[22]
Mit der persönlichen Berührung zwischen Janssen und Koselleck hängt wohl auch zusammen, dass ein besonders interessanter Bestand ins ehemals Düsseldorfer Archiv gelangte: der Nachlass von Carl Schmitt, der 1985 verstarb. Der durch die NS-Zeit belastete Jurist und Schriftsteller lebte im sauerländischen Plettenberg; die Nähe zwischen ihm und Koselleck wird durch den inzwischen publizierten Briefwechsel unterstrichen.[23] Als Standort für den Nachlass kam eine Einrichtung des Bundes wie das Bundesarchiv in Koblenz damals nicht in Frage, das Düsseldorfer Archiv half aus. Doch war dieser Bestand – einer mündlichen Aussage von Wilhelm Janssen zufolge – dort in gewisser Weise ein „Fremdkörper“.[24] Inmitten der Nachlässe von mehr oder minder bedeutenden Landespolitikern aus Nordrhein-Westfalen stellt er allerdings ein Highlight dar.
[1] Reinhart Koselleck: „Archivalien – Quellen – Geschichten“, in: 150 Jahre Staatsarchive in Düsseldorf und Münster. Düsseldorf, Münster 1982 (= Veröffentlichungen der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C: Quellen und Forschungen, Band 12), S. 21–36. Abgedr. in: ders.: Vom Sinn und Unsinn der Geschichte. Aufsätze und Vorträge aus vier Jahrzehnten, hrsg. v. Carsten Dutt. 2. Aufl. Berlin 2022, S. 68–79. Im Folgenden zit. n. der zuletzt genannten, leicht zugänglichen Ausgabe.
[2] Vgl. Jacques Derrida: Dem Archiv verschrieben. Eine Freudsche Impression. Berlin 1997 (zuerst auf Frz.: Mal d’archive. Une impression freudienne. Paris 1995). – Eine Frucht der kulturwissenschaftlichen Debatten ums „Archiv“ ist das vom Literaturarchiv Marbach ausgehende Handbuch Archiv. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven, hrsg. v. Marcel Lepper, Ulrich Raulff. Stuttgart 2016. – Siehe auch Dietmar Schenk: „Macht und Ohnmacht der Archive“, in: Archivkultur. Bausteine zu ihrer Begründung. Stuttgart 2022, S. 139–155.
[3] Koselleck: „Archivalien“, S. 68 passim.
[4] Zeugnisse Rheinischer Geschichte. Urkunden, Akten und Bilder aus der Geschichte der Rheinlande. Ein Fesrtschrift zum 150. Jahrestag der Einrichtung der staatlichen Archive in Düsseldorf und Koblenz, bearb. v. Mitabeitern beider Archive, Redaktion: Franz-Josef Heyen, Wilhelm Janssen (= Veröffentlichungen der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C: Quellen und Forschungen, Band 11). Neuss 1982. – Der Ausdruck „Archivalienbilderbuch“ findet sich im Vorwort von Wilhelm Kohl und Wilhelm Janssen zu 150 Jahre (S. 8).
[5] Jürgen Girgensohn: „Begrüßung“, in: 150 Jahre Staatsarchive in Düsseldorf und Münster, S. 13–20, hier: S. 19 und S. 14.
[6] Koselleck: „Archivalien“, S. 68–70.
[7] Ebd., S. 70.
[8] Girgensohn: Begrüßung, S. 17.
[9] Koselleck: „Archivalien“, S. 71. - Zur Bewertungsdiskussion vgl. zusammenfassend Dietmar Schenk: „Was kann weg? Über Kassationen und die Auswahl der Archivalien“, in: ders.: Archivkultur, S. 77–95.
[10] Koselleck: „Archivalien“, S. 71.
[11] Ebd., S. 72f.
[12] Ebd., S. 70.
[13] Vgl. Johann Gustav Droysen: Historik. Rekonstruktion der ersten vollständigen Fassung der Vorlesungen (1857). Grundriß der Historik in der ersten handschriftlichen (1857/58) und der letzten gedruckten Fassung (1882). Textausgabe, bearb. v. Peter Leyh. Stuttgart, Bad Cannstatt 1977.
[14] Koselleck: „Archivalien“, S. 74.
[15] Ebd.
[16] Ebd., S. 75
[17] Ebd., S. 77.
[18] Ebd., S. 78. – Siehe etwa auch Stefan Jordan: „Vetorecht der Quellen“ im Portal Docupedia Zeitgeschichte (www.docupedia.de/zg/jordan_vetorecht, Zugriff: 28.04.2026)
[19] Vgl. Reinhart Koselleck: „Standortbindung und Zeitlichkeit. Ein Beitrag zur historiographischen Erschließung der geschichtlichen Welt“, in: ders.: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten. Frankfurt a. M. 1979, S. 176–207.
[20] Koselleck: „Archivalien“, S. 70.
[21] Ebd., S. 74.
[22] Vgl. Wilhelm Janssen: „Friede“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland , hrsg. v. Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck, Bd. 2. Stuttgart 1975, S. 543-591, und ders.: „Krieg“, in: ebd., Bd. 3. Stuttgart 1982, S. 567–615.
[23] Vgl. Reinhart Koselleck, Carl Schmitt: Der Briefwechsel 1953 – 1983 und weitere Materialien, hrsg. v. Jan Eike Dunkhase [2019]. 2. Aufl. Berlin 2020.
[24] So äußerte sich Wilhelm Janssen gegenüber Archivreferendaren im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, zu denen ich gehörte, im Jahr 1989, auf meine Frage hin.